Wir suchen nach den Auswirkungen der KI auf die Arbeitswelt in Kündigungsstatistiken. Doch taucht ihre vielleicht größte Folge dort gar nicht auf: KI kann Arbeit verdrängen, ohne jemanden zu entlassen.
Wie wenig ist zu wenig?
Das Kündigungsschutzgesetz setzt der Kündigung wegen Minderleistung hohe Hürden. Nach dem BAG schuldet der Arbeitnehmer keinen Durchschnitt. Er muss so gut arbeiten, wie er kann. Können ist jedoch unsichtbar, der Arbeitgeber sieht nur das Ergebnis. Eine deutlich unterdurchschnittliche Leistung kann ein Indiz dafür sein, dass der Arbeitnehmer sein Leistungsvermögen nicht ausschöpft. Der Arbeitgeber muss dafür über längere Zeit belegen, dass der Arbeitnehmer erheblich hinter vergleichbaren Beschäftigten zurückbleibt – und dessen Erklärungen dafür widerlegen. Für eine verhaltensbedingte Kündigung braucht es außerdem Abmahnung und erneut vorwerfbaren Rückstand, personenbedingt ein dauerhaft schweres Missverhältnis von Leistung und Vergütung. In beiden Fällen müssen zudem die Prognose negativ und die Kündigung verhältnismäßig sein.
In einem Großhandelslager gelang der Nachweis: Ein Warenwirtschaftssystem verteilte Aufträge und erfasste Packstücke und Zeit; Maßstab waren 150 Kommissionierer. Der Kläger kam nach zweiter Abmahnung auf 53 Prozent ihres Durchschnitts, ohne dass er das plausibel erklären konnte (LAG Köln, 3. Mai 2022 – 4 Sa 548/21). In Wissens-, Projekt-, Beratungs- und Führungsarbeit fehlt eine solche Vergleichbarkeit. Ein kurzer Vertragsentwurf kann schwieriger sein als ein langer Schriftsatz; ein Fehler hundert richtige Sätze entwerten. Arbeit ist oft nicht gerichtsfest zu vergleichen.
Eine wirksame Kündigung wegen andauernder Minderleistung ist daher der Ausnahmefall. Unsere Gesellschaft hat die Verantwortung für unzureichende Arbeit zu einem erheblichen Teil den Unternehmen übertragen.
Die Stelle, die nicht wiederkommt
KI kann Nachbesetzungen zunehmend überflüssig machen. So wirkt der Kündigungsschutz schon vor Vertragsschluss: Je schwerer ein Arbeitsverhältnis wegen Minderleistung beendet werden kann, desto eher wird es gar nicht erst begründet. Zugleich verändert sich die Arbeitsteilung: KI leistet zunehmend Vorarbeit; erfahrene Mitarbeiter prüfen die Ergebnisse, treffen und verantworten Entscheidungen und beraten Kunden.
Der hohe Kündigungsschutz wird zur wachsenden Gefahr für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer. Diese Kritik ist kein Plädoyer gegen sozialen Schutz. Im Gegenteil: Ein starker Sozialstaat braucht Wirtschaftskraft. Das Verantwortungs- und das Leistungsprinzip zu betonen heißt nicht, Schwächere fallen zu lassen, sondern Handeln mit Folgen und Leistung mit Anerkennung zu verbinden. Entscheidend ist, wer wofür verantwortlich ist: der Einzelne für sein Handeln, das Unternehmen für die Arbeitsbedingungen und der Staat für die soziale Absicherung.
Wer prüft morgen?
Künstliche Intelligenz übernimmt gerade die Aufgaben, an denen Berufseinsteiger Erfahrung sammelten. Auf diese Weise droht KI, der Karriereleiter die erste Sprosse zu nehmen. Damit aus der Personaleinsparung von heute nicht die Erfahrungslücke von morgen wird, müssen Kanzleien und Rechtsabteilungen Ausbildung gezielt organisieren. Berufseinsteiger bearbeiten Aufgaben zum Beispiel zunächst ohne KI, vergleichen ihren Lösungsweg dann mit dem der KI und besprechen die Unterschiede mit einem erfahrenen Mitarbeiter. Wer nie selbst eine Lösung entwickeln musste, kann später kaum beurteilen, wo die KI falsch abgebogen ist.
Ihr Zug.
Ihr Jochen Brandhoff
Brandhoffs KI-Guide, Folge 2 · Erstveröffentlichung: Kompass Fachmedien, Ausg. 3 | 2026, S. 9.
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