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Dr. Jochen Brandhoff

Was Jochen heute berät, hat er selbst verantwortet — als Kanzleigründer, als General Counsel, als Unternehmer.

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Anfang

Mit siebzehn Jahren gründete er 1993 DECAMERONE, sein erstes Unternehmen, und übernahm damit den deutschen Alleinvertrieb für Cartiere Paolo Pigna, Italiens größten Schreibwarenhersteller, und für SEPA, einen italienischen Hersteller von Design-Büroartikeln. 1999 folgte Jus2Click, eines der ersten Legal-Tech-Unternehmen Deutschlands. Die Plattform verband Live-Unterricht, interaktives Falltraining und eine Lerndatenbank, die den gesamten Stoff des Ersten Staatsexamens als digitales Wissensnetz erschloss: Fälle, Normen, Streitstände und Wiederholungsfragen standen nicht mehr nebeneinander, sondern griffen ineinander. Beide Unternehmen veräußerte er später.

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Unternehmer und Investor


Seine unternehmerische Perspektive beruht auf eigener Verantwortung: 2011 gründete er die Frankfurter Wirtschaftskanzlei Brandhoff Obermüller Partner mit damals 15 Anwälten und führte sie bis 2024. Zuvor verantwortete er als Geschäftsführer eines internationalen Photovoltaik-Generalunternehmers rund 50 Millionen Euro Jahresumsatz; als General Counsel eines börsennotierten Anlagenbauers hat er die Schnittstelle zwischen Recht und Unternehmen von innen kennengelernt.

Heute verbindet er Recht und Unternehmertum als Angel Investor, Beirat, Aufsichtsrat und Berater – bei Skalierung, Digitalisierung, KI-Integration und der Einrichtung von rechtlicher und Compliance-Strukturen.

Rechtsmarkt und KI

Einen besonderen Fokus legt er auf die strukturelle Weiterentwicklung des Rechtsmarkts – als Mitinitiator des German Legal Tech Summit, Gründer der LEGAL REVOLUTION und der LRZ sowie als Investor in Legal Tech und KI. Die LEGAL REVOLUTION wuchs zu Europas größter Fachmesse für Recht und Compliance, die LRZ zur meistgelesenen E-Fachzeitschrift für Wirtschaftsrecht und Digitalisierung in Deutschland; beide veräußerte er 2024 an die Mailänder Edra S.p.A.

Er schreibt regelmäßig über rechtliche Entwicklungen, Künstliche Intelligenz und die digitale Transformation des Rechtsmarkts – in seiner Kolumne „Brandhoffs KI-Guide“ im Rechtsmagazin Kompass (Sack Fachmedien / Otto Schmidt Verlag) und als Mitverfasser des Kommentars „AGB-Recht im unternehmerischen Rechtsverkehr“ (C. H. Beck).

Anwalt und Schiedsrichter

Als Rechtsanwalt berät er Unternehmen und Gesellschafter – über die reine Rechtsfrage hinaus. Im TUI-Verfahren vertrat er seinen Mandanten vor dem Europäischen Gerichtshof.

Als Schiedsrichter entscheidet er nationale und internationale Wirtschaftsstreitigkeiten – in DIS- wie in Ad-hoc-Verfahren – mit Schwerpunkten im Gesellschaftsrecht, bei M&A, in der digitalen Wirtschaft und bei erneuerbaren Energien.
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