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Auf den Webseiten der KI-Anwendungen, KI-Modelle und Cloud-Plattformen prangt 2026 ein Schlagwort: souverän. Mal steht es für einen Serverstandort in der EU, mal für einen europäischen Betreiber, mal für Schutz vor Zugriffen aus den USA, mal für Kontrolle über die Quellen. Eine gängige Definition fehlt. Wer es ernst meint, meint ein System, bei dem die anvertrauten Daten vor dem Zugriff Dritter geschützt sind, Abhängigkeiten von Anbietern, Infrastruktur und Rechtsordnung beherrschbar sind und nachvollziehbar ist, worauf die Antworten des Modells beruhen. Drei Prüfsteine entscheiden, ob das Etikett trägt.

Erstens: der Datenzugriff. § 43a Abs. 2 BRAO verpflichtet zur Verschwiegenheit, § 43e BRAO beschränkt die Einbindung externer IT-Dienstleister, § 203 StGB stellt die unbefugte Offenbarung fremder Geheimnisse unter Strafe. Der US Cloud Act von 2018 kann amerikanische Anbieter allerdings zur Herausgabe von Daten zwingen – auch wenn sie auf einem Server gespeichert sind, der in Deutschland steht.

Zweitens: die Abhängigkeit. Bleibt der Dienst morgen verfügbar, bezahlbar und berechenbar? Ein Tool, das von Präsidialdekreten, Exportkontrollen und Sanktionen abhängt, gehört nicht blind in einen zentralen Kanzleiprozess. Amazon Web Services, Microsoft Azure und Google Cloud halten rund 70 Prozent des europäischen Markts für Cloud-Infrastruktur. Ist das nicht ein Lieferkettenrisiko?

Drittens: der Inhalt. Ein Modell, dessen Trainingsquellen ungeklärt sind, ist ein Rechtsrisiko. Das LG München I hat am 11.11.2025 die Memorisierung von neun Liedtexten (darunter »Bochum« und »Männer« von Herbert Grönemeyer) im Modell und deren Wiedergabe durch ChatGPT als Urheberrechtsverletzungen gewertet. Für den Anwender ist die Rechtslage nicht entschieden, das Urteil noch nicht rechtskräftig, das Risiko aber real.

Hinter dem Etikett

Viele Anbieter lösen nur einen Teil des Problems und nennen das Ganze trotzdem »souverän«. Prüfen Sie alle drei Ebenen – und beachten Sie, wie sich damit die Debatte verschiebt: Die übliche Frage nach der DSGVO-Konformität ist wichtig, aber sie deckt nur einen Ausschnitt des Datenzugriffs ab. Abhängigkeit und Inhalt kommen hinzu. Beim Datenzugriff beginnt die Prüfung bei den Verträgen: Mit dem Dienstleistervertrag nach § 43e BRAO und regelmäßig, nämlich wenn der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, dem Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Bei Drittlandsübermittlungen kommen weitere Prüfungen hinzu. Bei der Abhängigkeit geht es unter anderem um Verfügbarkeitszusagen, Preisanpassungsklauseln, Sperrrechte, Force-Majeure-Klauseln, Kündigungsrechte, Datenportabilität und den praktischen Ausstieg.

Beim Inhalt steht das Modell selbst auf dem Prüfstand: Beherrscht es deutsches Recht? Woher stammen seine Trainingsquellen? Lässt sich jede Aussage belegen? Hier entscheidet sich die Qualität dessen, was beim Mandanten ankommt.

»Souverän« ist 2026 weder ein Marketingwort, das man abtun darf, noch ein Sicherheitsversprechen, dem man glauben sollte. Es ist ein Prüfauftrag. Legen Sie eine interne Souveränitäts-Matrix an – als Einkaufswerkzeug: eine Seite, drei Spalten, Ampelfarben.

Durchgehend grün werden die Ampeln selten leuchten. Das ist kein Grund, auf Künstliche Intelligenz zu verzichten. Weil KI die Effizienz juristischer Arbeit steigert und das Kosten-Nutzen-Verhältnis für den Mandanten verbessert, gehört sie in den Arbeitsalltag. Das ist aber ein Grund, genauer hinzusehen. Souveränität ist kein Reinheitsgebot. Sie ist ein Maßstab für bessere Entscheidungen.

Ihr Zug.

Ihr Jochen Brandhoff

Brandhoffs KI-Guide, Folge 1 · Erstveröffentlichung: Kompass Fachmedien, Ausg. 2 | 2026, S. 11.

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